03.11.2009
Ab dem 01.01.2010 müssen Arbeitgeber die elektronische Meldung von Entgeltdaten durchführen.
Ab dem 01.01.2010 müssen Arbeitgeber die elektronische Meldung von Entgeltdaten, auch bekannt unter elektronischer Entgeltnachweis, Abkürzung ELENA, durchführen. Vom ELENA-Verfahren verspricht sich die Politik Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit. Das Rationalisierungs- und Entbürokratisierungspotential wurde 2002 auf Arbeitgeberseite mit schätzungsweise 100.000 Personentagen im Bereich der Personalverwaltung taxiert, aus denen mögliche Einsparungen von geschätzten 500 Millionen Euro pro Jahr resultieren sollen.
Die zur Entgeltabrechnung dienenden Produkte des Herstellers Sage Software unterstützen dieses Verfahren.
Informationen dazu finden Sie hier
Für telefonische Rückfragen steht Herr Lars Kallensee unter 0340/26014-12 zur Verfügung.