Die nachstehenden
Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus
Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich
solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen.
Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist
ausdrücklich ausgeschlossen. Verbraucher im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zwecke abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1
Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend.
2.2
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.
3.1
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
3.2
Die Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
3.3
Unternehmern
gegenüber angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an
von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das Datum
nicht angegeben ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto
Kasse frei Zahlstelle.
3.4
Der Kunde ist nur berechtigt, mit
Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Das gilt nicht für Verbraucher.
3.5
Gewährte
Rabatte und Nachlässe, verfallen, wenn das Zahlungsziel überschritten
wird. S+B ist in einem solchen Fall zur Nachbelastung berechtigt.
4.1
Termine
sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn
bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat
oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben.
Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt,
staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen,
Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet
verspäteter Material an Lieferung, Krieg, Aufruhe usw. verschieben den
Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines
bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
4.2
Überschreiten
wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden
ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges
und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende
Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des
Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Befindet sich der
Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns
zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und
Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware
anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist
beliefern.
4.3
Versenden wir auf Wunsch des Kunden den
Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei
allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe
an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn
der Kunde Verbraucher ist.
5.1
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
5.2
Ist
der Kunde Unternehmer, so gilt zusätzlich: Wir behalten uns aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an der gelieferten Ware
in einfacher, verlängerter und erweiterter Form bis zur Erfüllung aller
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder
künftig zustehen, bzw. bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus
dem jeweiligen Vertrag, vor. Eine wie auch immer geartete Verfügung über
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im
regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf
aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung
an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im
regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle
der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen
Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist
ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den
verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen
Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein
Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit
berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen
Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden
auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits
seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns
ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für
die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer
Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer
Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen
Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten
Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den
vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten
noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare
Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die
Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
Kommen
wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns
bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des
Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende
Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des
Kunden ausgeschlossen.
7.1 Führen
wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese
ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.2 Unsere Wartungs- und
Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach
der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten,
Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen
Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten
als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten
zu vergüten.
7.3 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag,
werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag
unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu
tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im
Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet,
wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
8.1.1 Ist
der Kunde Verbraucher: Für neu hergestellte Sachen 24 Monate, für
gebrauchte Sachen 12 Monate. Ist der Kunde Unternehmer: Für neu
hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die
Gewährleistung ausgeschlossen.
8.1.2 Ist der Kunde
Unternehmer, so muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel
untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden;
Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie
schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber
Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten
geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen
dar.
8.2 Wir haften für Schäden, die sich aus der
Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest
grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches
Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die
vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine
schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.
Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:
10.1
Die
Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in
unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir
werden dem Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per Email oder
schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung
abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung
bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und
dabei abnimmt.
10.2
Der Kunde wird unverzüglich nach
Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung
vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen
überprüfen.
10.3
Entspricht die Leistung von uns den
technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den
Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der
Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.
10.4
Erklärt der
Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die
Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine
wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen
10.5
Die
Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch
nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
10.6
Treten
während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im
Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist
beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die
Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.
Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes:
11.1
Sofern
nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den
erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene
Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der
vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die
Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur
Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des
Kunden.
11.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
11.3
Der
Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren,
Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder
öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der
Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.
11.4
Der
Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen
Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der
Programme ist schriftlich festzuhalten.
11.5
Alle über
vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es
Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen
ausschließlich uns zu.
11.6
Enthält der dem Kunden
überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der
dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese
Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom
Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur
Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.
11.7
Der
Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der
Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für
gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen,
wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.
11.8
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.
11.9
Wir
liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des
Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist
dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in
Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das
Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und
gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen
Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich
Reisekosten und Spesen erbracht.
11.10
ist Gegenstand unserer
Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde
verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu
informieren und diese zu beachten. Erfolgt die Bereitstellung von
fremder Software im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung, so gelten die
Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. S+B räumt keine darüber
hinaus gehenden Nutzungsrechte ein.
11.11
Dokumentationen,
insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie
sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine
Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht
verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die
deutsche Sprache zu übersetzen.
12.1
Unbeschadet
der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen
Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass
wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für unsere
Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz
höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
12.2.
Der
Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene
Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten
darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der
Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.
12.3.
Verletzen
wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren
Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir
auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten
Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4.
Liegt
der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben
Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
12.5.
Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.6.
Der
Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die
unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch
unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende
Datensicherung). Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur,
soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur
Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten
und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde
verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung
durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu
überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, unserem
m Mitarbeiter dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen
unsere Mitarbeiter die Datensicherung durchführen und das Gelingen
überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich
nach unserer der jeweils gültigen Preisliste.
Die
Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne
schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar. Der Kunde ist nur
berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, wenn seine
Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
14.1
Sollten
eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen
hiervon unberührt.
14.2
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach
unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden. Das gilt
nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
14.3.
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des
UN - Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
AGB`s als .pdf-Datei: